Samstag, 3. Mai 2008

Straßen sind nicht nur zum Fahren da

Im Quartier am Turm leben laut einer Schätzung von Epple & Kalkmann schon heute rund 400 Kinder - die Rhein-Neckar-Zeitung verpasste dem Quartier deshalb auch schon den Beinamen ‚Kinderland’.

Jetzt brauchen die Kids aber auch ihren ‚Auslauf’ – und da Spielplatz und Kindertagesstätte auf sich warten lassen, bleiben nur die verkehrberuhigten Zonen fürs Bolzen auf Beton und Rollern im Rinnstein.

Wenn man sich jedoch den Autoverkehr im Quartier anschaut, scheint das Motto mancher Bolidenlenker eher ‚Brettern statt Bolzen’ und ‚Rasen statt Rollern’ zu sein. Das gilt häufig für Durchgangs- und Lieferverkehr – teilweise bedingt durch undeutliche Kennzeichnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen - aber auch für manche Anwohner, die davon eigentlich selbst betroffen sein müssten.

Um das Bewusstsein für das eigene Tempo im Auto etwas zu schärfen, fand am 3. Mai 2008 ein Straßen-Spieltag im Helaweg und der Franz-Kruckenberg-Straße statt. Dabei wurde auf diesen Straßen ein Mini-Spielplatz aufgebaut, auf dem die Kinder des Quartiers mit Bällen, Bobby-Cars und Badminton ihren Spaß hatten.

Der Effekt: sobald Autofahrer die spielenden Kinder bemerkten, gingen sie deutlich vom Gas und hielten sich weitgehend an die Schrittgeschwindigkeit, die in verkehrsberuhigten Zonen für alle Fahrzeuge gilt – übrigens auch für Radfahrer.

Bleibt zu hoffen, dass angepasste Geschwindigkeit in Zukunft auch ohne solche Aktionen im Quartier zur Regel wird - gerade für die Anwohner sollte das eigentlich im eigenen Interesse sein.

Donnerstag, 1. Mai 2008

Verkehrsberuhigte Zonen: Was genau ist das eigentlich?



Im verkehrsberuhigten Bereich gelten besondere Regeln. Der Unterschied zur normalen Straße besteht darin, dass alle Verkehrsteilnehmer/innen eine sogenannte Mischfläche gemeinsam benutzen.

Im verkehrsberuhigten Bereich


  • dürfen Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen,
    sind Kinderspiele auf der Straße erlaubt,


  • müssen Fahrzeuge (auch Radfahrer) Schrittgeschwindigkeit einhalten,


  • dürfen Fahrzeuge die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten,


  • dürfen Fußgänger den Fahrverkehr nicht unnötig behindern,


  • darf nur auf besonders gekennzeichneten Flächen geparkt werden.
Diese Verkehrsregeln gelten für die gesamte Verkehrsfläche, die sich zwischen den Verkehrszeichen „Beginn/Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs“ (Zeichen 325/326 StVO) befindet.

Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, ist gegenüber dem Verkehr aus anderen Straßen wartepflichtig. Der Fahrzeuglenker muss sich so vorsichtig verhalten, als käme er aus einer Grundstücksausfahrt.



In der Umgangssprache werden verkehrsberuhigte Bereiche häufig als „Spielstraßen“ bezeichnet. Die Abbildung auf den blauen Tafeln mag diese Bezeichnung nahelegen, aber sie ist eigentlich falsch. Die Straßenverkehrsordnung lässt nämlich auch die Einrichtung von echten Spielstraßen zu. Diese sind jedoch anders gekennzeichnet. Sie werden mit dem Schild „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ gesperrt. In solchen Straßen darf niemand fahren, auch Anliegerverkehr und Radfahren sind in einer Spielstraße verboten. Deshalb sind echte Spielstraßen eher selten zu finden.

Dieser Verkehrstipp zum Ausdrucken.